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Epidophekles
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« am: 13. Dezember 2009, 11:26:10 » |
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Ein Felssturz hat am Samstagabend die Strasse zwischen Stansstad und Kehrsiten verschüttet. Bis auf weiteres kann Kehrsiten nur mit dem Schiff erreicht werden.
Nach ersten Angaben scheinen keine Personen zu Schaden gekommen sein, wie die Kantonspolizei Nidwalden am Sonntagmorgen mitteilte. Für die Einwohner von Kehrsiten und Stansstad bestehe zurzeit keine Gefahr.
Der Felssturz ereignete sich um zirka 21.30 Uhr. Die Strasse ist unpassierbar und bleibt bis auf weiteres gesperrt. Für den Personenverkehr zwischen Kehrsiten und Stansstad wurde ein Transport via Schiff eingerichtet. Seit Sonntagmorgen, 8 Uhr fährt im Halbstundentakt ein Passagierschiff zwischen der SGV-Anlegestelle Stansstad und der SGV-Anlegestelle Kehrsiten. Es können nur Personen, jedoch keine Fahrzeuge transportiert werden.
 Ich denke, dass das nicht ohne Bedeutung ist .... Nur ... was will es uns sagen? Ist es eine Warnung oder ein Zeichen, was geschehen ist oder geschehen wird? (in der Seele der Schweiz) Edit 14. Dezember 2009 17:14 Nachtrag: ... obwohl die Strecke erst kürzlich mit Stahlnetzen gegen Felsabbrüche gesichert worden war. «Die Dimensionen dieses Felssturzes waren so gross, dass auch die technischen Massnahmen nichts nutzten», sagt Raymond Neumann, Gemeinderat von Kehrsiten. Die Felsen hätten sogar ganze Teile des Waldes mitgerissen. Für ihn und die Bewohner kam der wuchtige Felssturz überraschend.
Laut dem Geologen Markus Liniger ist das Gebiet im Moment lebensgefährlich, weshalb die Räumungsarbeiten warten müssen: «Die Felswand hat immer noch verwitterte Stellen. Es könnte jede Sekunde weiteres Geröll herunterstürzen.» Liniger klärt heute ab, wie man die riskanten Stellen entschärfen kann. «Wir müssen sicher noch 100 Kubikmeter Fels abtragen oder sprengen», so Liniger.http://www.20min.ch/news/luzern/story/Hochgefaehrliche-Situation-10452253 Edit am 14. Dezember 11:16: Überschrift von "Bergsturz" in "Felssturz" abgeändert.
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« Letzte Änderung: 14. Dezember 2009, 17:14:51 von Epidophekles »
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Epidophekles
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« Antworten #1 am: 13. Dezember 2009, 11:40:19 » |
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Erforschung der Pfahlbauersiedlungen vor KehrsitenTeilausgrabung im Rahmen eines Nationalfonds-Projekts
Die jungsteinzeitlichen Seeufersiedlungen vor Kehrsiten sind ein Kulturerbe von schweizerischer Bedeutung. Sie werden gegenwärtig im Rahmen eines Nationalfonds-Projekts untersucht. Die Taucharbeiten laufen bis Ende Februar 2008. Der Schlussbericht soll 2010 vorliegen.
Die im Juni 2003 im Vierwaldstättersee vor Kehrsiten von einem Sporttaucher zufällig entdeckten neolithischen Seeufersiedlungen stellen ein Kulturerbe von landesweiter Bedeutung dar. Im Vergleich mit Siedlungen an Land weisen Seeufersiedlungen einen weit höheren Informationsgehalt auf, da im Wasser unter Luftabschluss alle organischen Funde und Baureste erhalten bleiben und somit Erkenntnisse zur Lebensweise un den ökologischen sowie ökonomischenn Bedingungen aufzeigen können. Bei den Seeufersiedlungen von Kehrsiten handelt es sich um die erste voralpine Pfahlbaufundstelle in der Schweiz. Sie stellen eine Besonderheit dar, waren Siedlungen der sogenannten "Pfahlbauer" bisher einzig in der flachen bis hügeligen Mittellandzone nachgewiesen, nicht aber an Seen der voralpinen Region mit doch verhältnismässig rasch ansteigenden Seeufer-Gebieten.
Die Fachstelle für Unterwasserarchäologie der Stadt Zürich fürhte 2004 im Auftrag der Nidwaldner Regierung erste Untersuchungen durch. Auf der Strandplatte am steilen Nordfuss des Bürgenstocks stand zwischen ca. 4100 und 3100 vor Christus, zwar nicht durchgehend, aber immer wieder, ein Dorf am Ufer des Vierwaldstättersees. Die bisher gefundenen Kulturschichten können in vier verschiedene Epochen datiert werden. Gefunden hat man bisher Keramik, Steinartefakte sowie Tier- und Pflanzenreste. Es liegen auch sehr gut erhaltene Schnüre und Textilien vor. Wie dies im Neolithikum üblich war, bauten die im Dorf lebenden Menschen Getreide an und besassen Haustiere. Zudem sammelten sie Wildpflanzen, gingen auf die Jagd und fingen Fische. Ihre Gefässe und Steinbeile stellten die Bewohner aus lokalen Rohstoffen her, der Feuerstein für Klingen, Bohrer etc. stammen hingegen aus dem Mittelland.
Zur Vertiefung der bisherigen Erkentnisse wurde das Projekt beantragt, das der Nationalfonds im März 2007 genehmigte. Die Forschungsarbeiten konzentrieren sich ausschliesslich auf jene Stellen der Siedlung, wo die steilen Schitwände stark von der Erosion bedroht sind und mit verhältnismässig geringem Aufwand reiches Material für archäologische und geomorphologische Untersuchungen gewonnen werden kann. Die Projektverantwortlichen hoffen, mit Hilfe des Fundmaterials chronologische Ausagen präzisieren zu können und eine Datenbasis zu schaffen, die weitere statistisch abgesicherte Aussagen über die Lebensumstände der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die damalige Umweltsituation ermöglichen.
Der Bund ist bestrebt, die Schweizer Pfahlbauersiedlungen in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO eintragen zu lassen. Sollte dies Realität werden, so läge ein Weltkuturerbe auf dem Boden von Nidwalden. Aber auch beim Scheitern dieses Vorhabens bleibt die Siedlung ein Objekt von gesamtschweizerischer Bedeutung.
Die archäologischen und naturwissenschaftlichen Untersuchungen sowie Auswertungen des Fundmaterials werden unter Federführung der Unterwasserarchäologie Zürich (Leitung: Archäologin Ursula Hügi) durchgeführt. Das gesamte Projekt wird durch die Fachstelle für Archäologie des Kantons Nidwalden begleitet. Der Schlussbericht soll 2010 vorliegen.(Auszug)
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Epidophekles
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« Antworten #3 am: 13. Dezember 2009, 12:03:30 » |
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Trage das Kreuz mit ChristusChristus, der Erlöser, sagt: “Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach” (Mk 8,34). Mutter Julia schreibt: “Das Kreuz des Herrn, im Glauben getragen, bricht nicht, sondern richtet auf. Der Glaube verwandelt die irdischen Dinge nicht an sich. Das Leiden bleibt schmerzlich, aber der Glaube gibt ihm einen tieferen Sinn, der uns aufruft, zur Gleichförmigkeit mit dem Herrn zu gelangen. Auch Jesus kannte die Angst vor dem Leiden. Der blutige Schweiß in Getsemani gibt Zeugnis davon, in welchem Maß er selbst gelitten hat. Dies bezeugt auch seine Bitte: ‘Mein Vater, wenn es möglich ist, gehe dieser Kelch an mir vorüber’ (Mt 26,39). Doch Jesus hat in der vollen Hingabe an den Willen des Vaters gelitten. So konnte er auch beten: ‘Aber nicht mein, sondern dein Wille soll geschehen’” (Lk 22,42). http://www.daswerk-fso.org/deutsch/?p=52
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Epidophekles
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« Antworten #4 am: 14. Dezember 2009, 11:05:47 » |
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Gestern lernte ich Harry J. Heutschi kennen, aber nur übers Internet: http://gloriadei.info/forum999/messages/710.htmWenn es in dieser Weise gelingt, die "politische" Wahrheit ans Licht zu bringen, dann können wir das schon mit einem Felssturz vergleichen .... Hr. Heutschi gibt mir ja auch Rätsel auf, aber davon verstehe ich nichts: Er ist Finanzexperte und reich. Privatkonkurs - und kann einen Psychiater teuer bezahlen. Darum aber geht es jetzt nicht. Ich denke, was er erzählt, ist wahr. Beispiel: Gesundheits-Tipp 9/2001Magensonde mit tödlichen Folgen Die 79-jährige Violette Heutschi schrie vor Schmerzen. Doch die Ärzte des Berner Inselspitals verzichteten bewusst auf eine Behandlung. Jetzt haben die Angehörigen gegen das Spital Strafanzeige eingereicht - wegen fahrlässiger Tötung.(Auszug) Stundenlang schon hat die 79-Jährige gejammert. Jetzt schreit Violette Heutschi vor Schmerzen. Eine Stunde später, es ist zwei Uhr früh, notiert die Nachtschwester im Pflegebericht: «Die Patientin schreit wieder entsetzlich.» Es ist der 13. Januar dieses Jahres. Violette Heutschi liegt im Inselspital Bern. Sie kämpft, bis zu ihrem Tod.
Heute werfen ihre Angehörigen dem Inselspital Bern vor, sie zuerst fehlerhaft, später ungenügend behandelt zu haben. Einer ihrer drei Söhne, Harry Heutschi, hat deshalb gegen das Spital Strafanzeige eingereicht - wegen fahrlässiger Tötung. Der Fall liegt beim Untersuchungsrichteramt Bern.
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Sich künstlich ernähren zu lassen, dagegen wehrt sich Violette Heutschi hartnäckig. Sie, die fünf Kinder auf die Welt gebracht hat, stand stets auf eigenen Beinen. «Sie hat zuletzt um jedes Quäntchen Selbständigkeit gerungen. Jegliche Form von Medizinalisierung war ihr ein Gräuel», sagt ihr Hausarzt Andreas Gerber. Er hat sie im Heim betreut, wo sie zuletzt mit ihrem Mann wohnte.
Doch die Spitalärzte leisten während Tagen Überzeugungsarbeit. «Eine Oberärztin hat meiner Mutter gesagt, sie müsse ohne Magensonde sterben», erklärt Tochter Mathilde Chioralia. Darauf gab die alte Frau «mit Kopfnicken» ihr Einverständnis - so der Pflegebericht.
Am 12. Januar setzen ihr die Ärzte die Sonde ein. Die Folgen des an sich harmlosen Eingriffs sind tödlich: In der folgenden Nacht wird ihr Sohn Harry Heutschi um halb vier Uhr morgens ins Spital gerufen. Seine Mutter schreit stossweise. Mit einer Hand klammert sie sich an seinem Arm fest. Der Sohn verlangt mehrmals nach dem diensthabenden Arzt.
Der Arzt tastet den Bauch um die Sonde herum ab. Es sei alles in Ordnung. Heutschi: «Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass meine Mutter weiter unten im Bauch Schmerzen hat.» Darauf zeigt Heutschi ihm eine Schwellung am Bauch und fragt, ob es sich möglicherweise um Blut handle. Das sei Fett, habe der Arzt erklärt.
Falsch, wie sich herausstellen sollte. In Tat und Wahrheit ist längst Blut in die Bauchhöhle geflossen.....
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Seit Harry Heutschi bei seiner Mutter ist, gibt es immer weniger Eintragungen im Pflegebericht. Kein genauer Verlauf mehr, die Pfleger tragen nur noch wenige Zeilen ein. Dies sei Taktik, moniert Harry Heutschi. «Das Spital will keine Spuren hinterlassen. So wird eine Beweisaufnahme für Patienten und ihre Angehörigen später schwieriger.»
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Die Berner Rechtsmediziner nehmen ihre Ärzte-Kollegen im Inselspital in Schutz: Für ein Fehlverhalten der Ärzte gebe es «keine Anhaltspunkte».
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Da der Fall Heutschi richterlich untersucht wird, wolle man zu den genauen Umständen keine Stellung nehmen. Zwei erfahrene Magen-Darm-Spezialisten hätten die Sonde eingesetzt. Überdies hätten alle beteiligten Ärzte und Pflegenden ihr bestes Fachwissen eingebracht und die alte Frau «mit hohem persönlichem Engagement» betreut, sagt Chefarzt Hans-Jakob Peter.
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Mit einer Patientenverfügung hätte man von Anfang an klare Verhältnisse schaffen können. Dann hätten die Ärzte klare Ansprechpartner gehabt. Und die Angehörigen hätten ihre Rechte durchsetzen können.
Das Berner Inselspital steckt seit Wochen in einer Krise. Die Verlierer sind die Patienten.
Am Inselspital überprüft das Berner Institut für Rechtsmedizin die Krankengeschichten von 442 verstorbenen Patienten. Grund: Im Januar erhielten drei schwer kranke Babys Infusionen mit Salz statt Zucker. Alle drei starben, eines an den Folgen dieser Verwechslung.
Ihre Rechte als Patient
Kein Arzt darf über Ihren Körper entscheiden. Sie können jederzeit Nein sagen, den Arzt wechseln, das Spital verlassen. Ermächtigen Sie schriftlich eine Person, die Ihre Rechte wahrnimmt, falls Sie es nicht mehr können.
- Sie selber können immer den definitiven Entscheid selber fällen, ob und wie man Sie behandelt oder operiert. Sie können eine Therapie oder die Einnahme von Medikamenten ablehnen oder jederzeit abbrechen. Ein Spital können Sie auch vorzeitig verlassen. Der Arzt kann eine schriftliche Erklärung von Ihnen verlangen, dass Sie dies auf eigenes Risiko tun.
- Damit Sie entscheiden können, muss Sie der Arzt über Vorteile und Risiken einer Behandlung nach dem neusten Stand der Wissenschaft neutral aufklären.
- Eine von Ihnen gewünschte Behandlung darf der Arzt ablehnen. In diesem Fall können Sie zu einem andern Arzt gehen oder im Spital einen anderen verlangen.
- Lebenserhaltende Massnahmen dürfen Sie verweigern - selbst wenn Sie deshalb früher sterben sollten. In Ihrem eigenen Interesse bestätigen Sie dem Arzt eine solche Ablehnung schriftlich. Auch der Arzt ist dann abgesichert.
- Sie können (und sollten) schriftlich bestimmen, wer aus Ihrer Verwandtschaft oder Bekanntschaft für Sie entscheiden kann, falls Sie wegen Krankheit nicht mehr ansprechbar sind. In einer solchen Patientenverfügung müssen Sie Ärzte undSpitäler auch vom Arztgeheimnis entbinden.
- Notfall: Sieht sich der Arzt einem Notfall gegenüber, kann er ohne Einwilligung des Patienten oder eines von ihm Ermächtigten handeln.
Ihre Rechte als Angehörige
Mit Patientenverfügung
- Falls der Patient oder die Patientin Sie schriftlich ermächtigt hat, seine Rechte wahrzunehmen, können Sie alle Rechte des Patienten wahrnehmen, sobald dieser nicht mehr ansprechbar oder nicht mehr urteilsfähig ist.
- Eine Patientenverfügung kann Ärzte vom Arztgeheimnis Ihnen gegenüber entbinden, auch wenn der Patient noch entscheidungsfähig ist. So muss der Arzt auch Sie als Vertrauensperson voll informieren und Sie können die Krankengeschichte einsehen. Das erlaubt Ihnen, den Patienten zu beraten. Sie können jedoch nicht über die Behandlung des Patienten entscheiden.
Ohne Patientenverfügung
- Als Angehörige haben Sie ohne Vollmacht kein Recht, über Behandlungen zu entscheiden. Der Arzt muss Sie lediglich anhören.
- Der Arzt darf Sie über den Zustand des urteilsfähigen Kranken und über seine Behandlung nur informieren, wenn der Kranke ausdrücklich zustimmt. Die Schweigepflicht gilt nämlich auch gegenüber Angehörigen. In der Praxis geben Ärzte allerdings oft Auskunft, wenn der Patient nicht widerspricht.
- Ohne Patientenverfügung haben Ärzte einen grossen Ermessensspielraum, sobald ein Patient nicht mehr selber entscheiden kann.
Weitere Informationen zum Patientenrecht: K-Dossier «Die Rechte der Patienten», Kurt Pfändler, KI Konsumenteninfo AG, Fr. 28.- Beobachter-Ratgeber «Patientenrecht», Paul Ramer und Josef Rennhard, Beobachter-Buchverlag, Fr. 36.80 www.pulstipp.ch (Checkliste für den Todesfall)
01. September 2001
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